1. Die Vereinbarung umfasst:
• die regelmäßige Wartung und Pflege der smart AAL Module und Hardware
• regelmässige Funktionsprüfung der smart AAL Soft-/Hardware
• Bei nicht durch Fernwartung korrigierbare Störungen wird innerhalb 48h ein Ersatzgerät gestellt.
1.1 Nur bei Ausführung einer turnusmäßigen Wartung gemäß den Hersteller-Richtlinien sind die unter 1 genannten Punkte durch die Wartungspauschale abgegolten. Bei Nichteinhaltung des Wartungsintervalls durch den Auftraggeber werden die Lohn- und Fahrkosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
2. Der Pauschalpreis für diesen Wartungsvertrag beträgt pro Monat CHF 19.90 inkl. MWST.
2.1 Der vorgenannte Preis gilt für die Dauer von 12 Monaten nach
Vertragsabschluss.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Neufestsetzung der Vergütung
gemäß § 3 zu verlangen, falls sich nach Abschluss dieses Vertrages die tariflichen Vereinbarungen für das Wartungspersonal ändern.
2.3 Der vorgenannte Preis ist jeweils spätestens 10 Tage ab Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Nichtbezahlung der vereinbarten Summe entbindet den Auftragnehmer von seinen Pflichten.
3. Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:
• Die Materialkosten für den Austausch von erforderlichen Ersatz- und
Verschleißteilen im Rahmen der Wartung.
• Die Lohn-, Fahr- und Materialkosten für die nachträgliche Beauftragung des Auftraggebers zum Austausch, der während der Wartung angezeigten, erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile sowie den daraus resultierenden Störungen.
• Die Kosten für die Arbeiten, die über eine übliche Wartung der Anlagenteile
hinausgehen.
• Kosten für Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden und Störungen
sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen, wenn der Auftragnehmer die
Ursache nicht zu vertreten hat und die entstehen können, z.B. durch
fehlerhafte Bedienung, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Verschleiß, Eingriffe durch AG oder Dritter.
• Arbeiten an Rohrleitungen, Heizkörpern und Reparaturen, die damit zusammenhängen.
• Störungen, die durch die Öl-, Gas- oder Brennstoffversorgung verursacht wurden.
• Leistungen und Arbeiten sowie Störungsbeseitigungen an Umwälzpumpen,
Regelungen, Schaltuhren, Thermostaten oder der Stromversorgung.
• Einsätze von Werkskundendiensten des Geräteherstellers
4. Der Vertrag wird erstmalig für die Zeit vom Kaufdatum
geschlossen und beginnt mit Ausführung der 1. Wartung.
4.1 Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht ein 3 Monate
vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
4.2 Eine außerordentliche Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten, soweit
ein wichtiger Grund vorliegt.
4.3 Der Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des Auftragnehmers.
5. Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich, die Anlage in turnusmäßigen
Abständen auf Funktion und Zustand zu überprüfen und die Wartungsarbeiten
auszuführen, die für einen störungsfreien Betrieb erforderlich sind.
5.1 Werden bei Ausführung des Wartungsdienstes Mängel an der Anlage
festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf diese
Mängel hinzuweisen.
6. Alle Änderungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
7. Vertragsbestandteil ist die VOL und VOB in der zurzeit gültigen Fassung.
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