Swisscom stellt dem Kunden via ShopOfThings/Thingware GmbH (nachträglich nur Thingware genannt) den Betrieb von Indoor Gateways für die lokale Erweiterung des LPN inkl. Installationsanleitung kostenpflichtig zur Verfügung. Die monatlichen M2M Connectivity Gebühren (2G, 3G oder 4G) für das Backhauling der Daten zum LPN Core Network Server bzw. für Firmware Updates sind in den Subscrition Preisen inbegriffen. Für die ordentliche und sorgfältige Installation der Gateways und deren Stromversorgung ist der Kunde verantwortlich. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass an den Installationsstandorten eine Mobilfunkabdeckung besteht.
Optional besteht die Möglichkeit, die Indoor Gateways über einen vorhandenen Ethernet Port mit dem LPN Core Network Server zu verbinden (z.B. bei Installation des Indoor Gateways im Untergeschoss). Dazu müssen jedoch entsprechende Ports in
der Firewall des Netzwerks des Kunden geöffnet werden. Der Supportaufwand der dadurch Thingware entsteht wird dem Kunden nach einem gegenseitig vereinbartem Ansatz in Rechnung gestellt.
Vor Ablauf der Servicedauer informiert der Kunde Thingware darüber, ob er den Indoor/Outdoor Gateway-Service verlängern möchte. Im Falle einer Verlängerung wird Thingware prüfen, ob die Gateways noch weiter verwendet werden können oder ob der Kunde neue Gateways bestellen muss.
Eine Weiterverwendung der Gateways kann durch Thingware ausgeschlossen werden, wenn hierfür wichtige Gründe bestehen (z.B. technische Unzulänglichkeiten wie neue/geänderte Sicherheitsstandards oder neue Funktionalitäten, die durch die bestehenden Gateways nicht unterstützt werden, regulatorische/rechtliche Einschränkungen). Können die Gateways weiterbetrieben werden, so laufen die vertraglichen monatlichen Gebühren weiter oder werden neu verhandelt. Können die Gateways nicht weiterbetreiben werden, regeln die Parteien den Preis für die neuen Gateways in einer separaten Vereinbarung. Im Falle einer Beendigung des vorliegenden Servicevertrages vor Ablauf der Servicedauer der Gateways wird Thingware, auf Wunsch des Kunden, entweder die Gateways für die verbleibende Servicedauer weiterbetreiben oder den Betrieb der Gateways beenden und diese zurücknehmen. Bei einer Beendigung des Betriebs der Gateways findet keine Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren statt.
Eigentum
Die Gateways verbleiben jederzeit im Eigentum von Thingware bzw. ihrem Vertragspartner Swisscom.
Leistungsabgrenzungen
Die Implementierung des Low Power Network Connectivity Services in Anwendungen des Kunden, die Integration der LoRaWAN kompatiblen Chipsets oder Module, die Integration in das Netzwerk des Kunden sowie der Internetzugang des LPN Applikationsservers sind nicht Bestandteil der Leistungen von Thingware. Empfehlungen von Thinware zur Konfiguration von kundenseitigen Geräten sind zu beachten. Thingware empfiehlt grundsätzlich, die Kundenapplikationen vorgängig zu testen.
Vertrags- und zweckkonforme Verwendung
Der Service dient ausschliesslich der automatisierten Übertragung von Informationen (z.B. für telemetrische Anwendungen) zwischen Maschinen untereinander oder zwischen Maschinen und einer zentralen Leitstelle des Kunden (M2M Kommunikation).
Eine vom vorgenannten Zweck oder anderweitig von diesem Vertrag abweichende Nutzung (vertragswidrige Nutzung) durch den Kunden oder durch Dritte, welche die Leistungen direkt oder indirekt beim Kunden beziehen, ist nicht zulässig.
Ebenfalls vertragswidrig ist die Verwendung des Services und der zugehörigen Leistungen für Angebote des Kunden, welche im Sinne des Gesetzes als „Fernmeldedienst“ zu qualifizieren sind. Die Prüfung, ob der Kunde unter Verwendung des Services einen „Fernmeldedienst“ erbringt, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Zulässig ist in der Regel die Verwendung des Services und der zugehörigen
Leistungen als Teil eines Angebotes, sofern der Kunde seinen eigenen Kunden eine Gesamtlösung anbietet, bei welcher der mobile Netzwerkzugang und insbesondere die Übertragung von Informationen über das Low Power Network von Swisscom ein untergeordnetes Element dieser Gesamtlösung darstellt. Nicht zulässig ist hingegen das eigentliche “Reselling” des mobilen Netzwerkzugangs als eigenständige Leistung, d.h. das Anbieten und Erbringen der Leistungen von Thinware durch den Kunden im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung.
Ebenfalls vertragswidrig ist die Verwendung des Services und der zugehörigen Leistungen für Angebote des Kunden, welche gegen geltendes Recht, gegen im Anwendungsbereich zu beachtende privatrechtliche Vorschriften oder gegen gesellschaftlich anerkannte Normen („gute Sitten“) verstossen. Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung kann Thingware den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, ihre Leistungserbringung sofort ohne Vorankündigung entschädigungslos ganz oder teilsweise einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen.
Datenschutz
Die im Rahmen der Leistungserbringung vom Kunden an Thingware übermittelten Daten werden grundsätzlich von Thingware in der Schweiz bearbeitet.
Teile des operativen Betriebs, insbesondere das LPN Portal, sowie der 2nd- und 3rd-Level Support erfolgen durch einen für die Leistungserbringung beigezogenen Partner von Thingware bzw. Swisscom im bzw. aus dem Ausland. Dieser Partner hat entsprechend Zugriff auf Kundendaten (insbesondere Firma des Kunden, Kunden-ID sowie E-Mail-Adresse der Administratoren) und Verbindungsdaten (insbesondere für die Fakturierung der Leistung relevante Daten, Gateway Routing Informationen, Datenmenge pro Gerät sowie weitere Metadaten wie z.B. Signalstärke, Signal-to-Noise Ratio und Applikation Routing Informationen), nicht jedoch auf die Nutzungsdaten (Daten, die von den Sensoren und Geräten geliefert werden).
Eine Datenbearbeitung durch von Thingware oder Swisscom beigezogene Dritte im bzw. aus dem Ausland erfolgt ausschliesslich im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften der schweizerischen Fernmelde- und Datenschutzgesetzgebung. Ist die Übermittlung von Kundendaten Teil des Vertragszwecks, ist der Kunde selbst für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen verantwortlich.
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